Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten der Überlinger Kulturkutsche
Der Kunde kann Sonderfahrten telefonisch oder schriftlich (Post oder E-Mail) buchen.
Die Agentur bestätigt die Buchung auch im Namen der weiteren an der Durchführung der Sonderfahrten beteiligten Leistungsträger in Schriftform – in der Regel als PDF-Dokument per E-Mail. Diese
Buchungsbestätigung ist Grundlage für die nachfolgenden Rücktrittsregelungen.
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Sonderfahrt zurücktreten. Ihm wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Fall des Rücktritts des Kunden können die Agentur und die weiteren Leistungsträger eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwändungen verlangen. Die Agentur setzt in
der Regel folgende Prozentsätze als Entschädigung an:
bis zum 30. Tag vor Leistungsdatum 10 %, mindestens € 25,00
29.-22. Tag vor Leistungsdatum 30 %
21.-15. Tag vor Leistungsdatum 50 %
14.-7. Tag vor Leistungsdatum 75 %
6.-2. Tag vor Leistungsdatum 90 %
ab 1 Tag vor Leistungsdatum sowie bei Nichtinanspruchnahme der Leistung(en) 100 %.
Bei kurzfristigeren Buchungen gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Fristen.
Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, oder nicht in der von der Agentur genannten Höhe entstanden ist.